Steuern sparen bei der Planung Ihrer Erbschaft

Nach Jahren Beratung von Ausländern mit Immobilien in Spanien, können wir unsere Erfahrung denjenigen mit einem bisschen Voraussicht anbieten, die ihren geliebten eine Menge Probleme und vor allem eine Menge Geld durch die Planung der Erbschaft sparen wollen. Im Fall einer Erbschaftsangelegenheit ist es sehr empfehlenswert, eine steuerliche Planung aufzustellen, um die anfallenden Erwerbssteuern und Kosten zu verringen. Das ist in allen Fallen so, aber besonders im Falle einer Erbschaft von Eigentümern, die in Spanien nicht steuerlich gemeldet sind, das heisst, die jenigen die keine offiziele Aufenthaltsgenehmigung haben.

Wenn Sie Eigentum in Spanien haben (Inmobilien oder bewegliche Sachen wie Geldanlagen in Banken oder Autos) müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Nachkömmlinge oder die Personen, die Sie in einem Testament als Erben bestellt haben, nach Ihrem Tode verschiede Rechtsakte veranlassen müssen, um ofiziell Eigentümer der vererbten Güter zu werden (damit die Erben diese Güter dann tatsächlich ausnutzen, das heisst, verkaufen, oder belasten können). Jeder von diesen Rechtsakte ist besteuert. Wenn wir Probleme unseren Erben vermeiden wollen, können wir einige Sachen planen und ein paar Erledigungen machen, die unseren Erben alles in dem Moment der Erbschaftsannahme vereinfachen können.

Ein möglichkeit ist, während unseren Lebens eine Eigentumsumtragung zu veranlassen, damit wir Steuer vermeiden können: trotzdem müssen wir klar haben, welche Steuern auch im Falle einer freie Übergabe bzw. einer Schenkung eines Inmobiliens zu zahlen sind, damit wir es vermeiden können, dass das Ergebnis der Eigentumsübertragung zur Lebzeit nicht teurer als die Erbschaftsannahme im Todesfall wird. Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um andere Steuer, die aber auch einen sehr erheblich Betrag als Ergebnis haben können. Im Regelfall im Falle von nicht Residenten, die das Eigentum vor vielen Jahren erworben haben, kann der Verkauf steuerlich billiger als die Schenkung bzw. die Erbschaft sein, aber jeder Fall muss separat geprüft werden.

Bei Nichtresidenten ist ein typisches Vorgehen, während des Lebens der Ältern, das Reineigentum an die Kinder zu übergeben. Dazu empfehlen wir eine Übertragung des Reineigentums zu formalisieren, weil es trotz dem Aelter der Eltern sowieso etwas billiger ist als einen Verkauf des Volleigentums (Reineigetum plus Niessbrauch) und viel billiger ist als eine Schenkung oder eine Erbschaft des Objekts (wir sprechen dabei ausschliesslich von Nicht-residenten: die Residenten können die letzten Steuerreformen -z. B. in Katalonien- profitieren, wobei die Erbschaft als die beste Übertragungsweise im Regelfall zu sehen ist). Wenn wir einen Verkauf des Reineigentums an die eventuellen Erben veranlassen, ist die steuerpflichtige Gegenleistung fuer die Übertragung (d.h. der in der Kaufurkunde erklärte Kaufpreis) der Wert des Reineigentums, d.h. der Wert des Volleigentum abgezogen dem Wert des Niessbrauchs, weil der Niessbrauch gerade von Ältern aufrechterhalten und nicht übertragt wird: was der Erwerbende bekommt dann ist nur das Reineigentum (Eigentum ohne Niessbrauch). Das, was steuerlich gespart wird, ist der Wert des Niessbrauchs, der aber aufgrund des Älters in Regelfall sehr gering ist. Der Niessbrauch, der nicht uebertragt wird, kann aber danach im Todesfall ohne steuerliche Kosten gelöscht werden.

Auf jeden Fall ist es absolut empfehlenswert einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn nur er kann Beratung und rechtlichen Beistand leisten, den Willen der Parteien in die rechtliche und technische Sprache übersetzen, die Redaktion des definitiven Vertrages  formalisieren, die Beurkundung des Notars vorbereiten und die fiskalische Tragweite des Geschäfts vorzusehen, damit die Steuer richtig (und am günstigsten) erklärt wird. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Funktion des Rechtsanwalts und die des Notars in Spanien absolut getrennt ist (anders als in anderen Ländern). Hier in Spanien darf der Notar niemals das Interesse einer Partei vertreten, nicht einmal eine Beratung ist erlaubt. Er ist nur ein Beamter, der die Geschäfte, die schon ausgehandelt sind, erlaubt und beurkundet und der sich darum kümmert, dass alle anfallenden Steuern von den Parteien ordnungsgemäss verlangt werden. Aus diesem Grund ist eben die Einschaltung eines Rechtsanwalts so wichtig, denn nur er vertritt Ihre Interessen und erteilt Ihnen eine unabhängige Beratung.

Carlos Prieto Cid – Spanischer Anwalt

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Tarraco Iuris Advocats verstärkt seine Präsenz im Web 2.0

Tarraco Iuris Advocats SL, unsere internationale Rechtsanwaltskanzlei, die in Tarragona im Jahr 1994 gegründet worden ist, hat im Jahr 2012 einen neuen Kommunikations-Plan eingeführt, der seine Präsenz in der Welt der sozialen Online-Netzwerken verstärkt. Mit einer speziellen Website für mobile Smartphones, einem Corporate Blog um rechtliche Fragen und der Umsetzung eines strategischen Plans 2.0, wird das Unternehmen seine Verknüpfung mit seinen Kunden und Partnern in ganz Europa enger machen.

Integration mit Social Media

Wir sind bewusst, dass die Bedeutung der Präsenz und der Business-Strategien innerhalb der Social Media als wesentlicher Rahmen der persönlichen und beruflichen Beziehungen wächst, und deshalb hat Tarraco Iuris Advocats SL die Herausforderung angenommen und im Monat Januar 2012 die Renovierung der Corporate Websites und dir Einsetzung von Werbeseiten in verschiedenen sozialen Netzwerken beendet. Sie können uns finden, folgen und kontaktieren in:

- LinkedIn: http://www.linkedin.com/company/tarraco-iuris-lawyers-firm
- Xing: https://www.xing.com/companies/tarracoiurislawyersfirm
- Facebook: http://www.facebook.com/tarracoiuris
- Twitter: https://twitter.com/#!/TarracoIuris
- Google Plus: https://plus.google.com/u/0/100733886806765902220

Smartphone Web

Da eine große Masse von potentiellen Kunden Smart-Phones als bevorzugtes Instrument für Web-Browsing verwenden, hat das Unternehmen spezielle Seiten für Smartphones mit dem gleichen Inhalt wie die aktuelle Unternehmens-Website für Desktop-Computer und Tabletten entwickelt.

Sie können die Smart-Phone Seite in sechs verschiedenen Sprachen besuchen:
http://m.tarracoiuris-abogados.com

Firmen-Blog

Besonders für die Kunden, die verständlichen und praktischen Informationen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Immobilienserwerb und Eigentumsführung, Gründung von Unternehmen und zivilrechtlichen Verträgen benötigen, haben wir uns entschlossen monatlich in unserer neuen Corporate Blog einen Artikel über diese rechtliche Informationen zu veröffentlichen, was von Interesse für Anwälte und nicht ansässige Geschäftsleute wird. Es ist am Anfang eines jeden Monats in zwei Sprachen veröffentlicht:

- Blog auf Englisch: http://tarracoiuris-abogados.com/blog/en
- Blog auf Deutsch: http://tarracoiuris-abogados.com/blog/de

Wir laden alle unsere Kunden und Partner mit Tarraco Iuris Advocats SL in verschiedenen sozialen Netzwerken und in unserem Blog zu interagieren, und auch uns Anmerkungen und Vorschläge über die Beteiligung des Unternehmens im digitalen Umfeld 2.0 zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Prieto Cid

Tarraco Iuris Advocats
http://tarracoiuris-abogados.com

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Die Rolle des Anwalts beim Verkauf von Immobilien

In den goldenen Jahren der Immobilienblase, wenn alles gut angekauft wurde, spielten Juristen eine wesentliche Rolle in der Beratung von Käufern, damit diese Eigentum von Inmobilien mit voller Garantie erwerben konnten. Jetzt, da alles verkauft wird, ist unsere Rolle noch wesentlich, um das zu verhindern, dass ein eventueller Verkauf durch rechtlichen Gründen frustriert wird.

Ein gewöhnlicher Mensch nimmt nur wenige Male in seinem Leben die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen. Allerdings scheint es, als ob es kein Bewusstsein in der Gesellschaft geben würde, dass es ratsam ist, mit einem Anwalt zu konsultieren, bevor man diese grundlegende Entscheidung nimmt. Ganz im Gegenteil, die allgemeine Idee ist, dass man nur zu einem Anwalt gehen soll, um rechtliche Probleme zu lösen und nicht, wie es sein sollte, um das zu versuchen, sie zu vermeiden. Deshalb haben wir Juristen oft Kunden, die erst zu uns kommen, wenn sie bereits einen Vertrag unterzeichnet haben, mit der Hoffnung, dass wir mit einem Zauberstab eine problematische Situation lösen können, die niemals stattgefunden hätte, wenn sie uns rechtzeitig konsultiert hätten.

Unter den Fachleuten, die am Entscheidungsprozess der Unterschrift eines Immobilien-Kaufvertrages beteiligt sind, ist der Anwalt der einzige, der Beratung mit der Garantie geben kann, dass dies nur seine Rolle ist und dass er ausschliesslich deshalb bezahlt worden ist. Er beratet, mit der absoluten Unabhängigkeit desjenigen, der weiß, das sein Honorar sowieso bezahlt wird, auch wenn die Operation nicht durchgeführt wird. Kurz gesagt, der Anwalt ist der einzige Fachmann, der ruhig dem Kunden sagen kann: bitte unterschreiben Sie das doch mal nicht! Deshalb ist die Beratung eines Rechtsanwalts vor der Unterzeichnung eines Immobilienvertrages so wichtig, und je früher man zu ihm kommt, desto besser.

In Immobilienmarkt neigen Vermittler oft dazu, die Intervention von Anwälten zu vermeiden, weil sie davon ausgehen, dass es die Kosten der Transaktion nur erhöht und daher wird ihren Handlungsspielraum reduziert. Aber die Realität ist ganz anders: die Kosten unserer Intervention sind sehr profitabel. Wir können tatsächlich viele Beispiele von Immobilientransaktionen geben, die niemals hätten ausgeführt werden können, wenn es nicht eine sofortige Intervention der Anwälte gewesen wäre. Die häufigsten Probleme, die wir lösen sind:
• Probleme mit den anwendbaren Ehegüterstand,
• die notwendige Formalisierung einer Erbschaftannahme,
• Gebäude wobei eine Erklärung des Neubaus erforderlich ist (auch wenn sie rechtlich gebaut worden, aber im Grundbuch noch nicht registriert, sind)
• Steuer- und Geldwäsche-Steuerungsprobleme, die spezifisch gebietsfremde Verkäufer oder gebietsfremde Käufer betreffen,
• besondere Verfügungsvollmachte, die notwendig sind, um den Vorgang zu formalisieren, wenn einer der Vertragspartner nicht bei der Formalisierung des Kaufvertrages anwesend sein kann…

Aber die Palette der Möglichkeiten ist enorm und jeder dieser Fragen kann den Verkauf beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen, besonders in der heutigen Zeit, mit Mangel an Käufern und Überangebot an Wohnungen auf dem Markt. Darüber hinaus ist die Erfahrung in internationalen Eigentumsübertragunsgeschäften mit Nicht-Resident-Käufer oder Verkäufer im Moment entscheidend, da der Immobilienmarkt vor allem sein Angebot potentiellen ausländischen Käufern aus Ländern bietet, die heute mehr Kaufkraft und Interesse am Kauf von Immobilien in Spanien haben (Russen, Schweizer, Chinesen, etc.) …

Der Ausfall einer Immobilien-Transaktion bedeutet für den betroffenen Immobilien-Makler eine tatsächliche Ausgabe in Zeit, Hingabe, Reisen und Risikoanalyse, und diese Kosten finden keine Entschädigung, wenn der Betrieb am Ende nicht durchgeführt wird. Die Ursachen für ein solches Versagen sind oft rechtliche Probleme, die nur ein Fachanwalt früh genug vorsehen könnte, der mögliche Lösungen empfehlen könnte um den Verlust des Käufers zu vermeiden. Auch wenn keine der vorgeschlagenen Lösungen angenommen würde, konnte der Anwalt beraten, das Geschäft rechtzeitig zu verlassen, bevor man weitere unnötigen Kosten tragen muss. Das Zusammenarbeiten zwischen Anwälten und Immobilienmaklern oder anderen Vermittlern auf dem Wohnungsmarkt ist eine wichtige Geschäftsgelegenheit und die Synergien, die es erzeugt, sind sehr hilfreich, sowohl für die Anwälte als auch für die beteiligten Makler, da beide ihrem gemeinsamen Kunden das anbieten, mit Garantien kaufen oder verkaufen zu können und seine Entscheidung mit allen notwendigen Informationen zu reifen.

Carlos Prieto Cid – Spanischer Anwalt

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Spanien vorm europäischen Gericht aufgrund der steuerrechtlichen Diskriminierung von Ausländer

Die europäischen Komission hat den Königreich Spanien vor dem Gericht der Europäischen Union am 27/10/2011 angezeigt, weil die spanischen Normen über die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer die Ausländer diskriminieren, da in der Regel die Erwerber von Objekte in Spanien, die keinen offizielen Aufenthalt haben, viel mehr Steuer bei einer Erbschaftsannahme oder bei einer Schenkung als die Ansässigen zahlen.

Die Europäische Kommission hatte Spanien aufgefordert, Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, die für Gebietsfremde und für Auslandsguthaben eine höhere steuerliche Belastung vorsehen. Die Kommission hatte Spanien deswegen am 5. Mai 2010 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt (IP/10/513). Die spanischen Rechtsvorschriften wurden geändert, sind aber nach wie vor nicht völlig mit dem EU-Recht vereinbar. Daher hatte die Kommission beschlossen, Spanien eine ergänzende Stellungnahme zu übermitteln, in der sie das Land zu weiteren Änderungen auffordert, damit eine vollständige Übereinstimmung mit dem EU-Recht erreicht wird.  Wie es in dieser zweiten Aufforderung der Komission vom Februar 2011 zu sehen ist, sind die Bestimmungen der verschiedenen Comunidades Autonomas (spanischen Regionen mit eigenem Gesetzgebungsverfahren) unvereinbar mit der Freizügigkeit und dem freien Kapitalverkehr nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer ergänzenden, mit Gründen versehenen Stellungnahme. Da die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, hat sie Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.

In der Europäischen Union werden seit der Gründung des Binnenmarkts die sogenannten „vier Grundfreiheiten“ verteidigt: die Warenverkehrsfreiheit, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Deshalb ist der Handel zwischen den Mitgliedstaaten grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen, geniessen die Unionsbürger von vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, es wird sichergestellt, dass jeder Unternehmer mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistungen auch in den anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen darf, und der Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe wird erlaub nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Trotzdem kann die Ausübung dieser letzten Kapitalverkehrsfreiheit grundsätzlich berührt werden, wenn die Regelungen über die Kapitalsteuer innerhalb der EU (und sogar innerhalb der EU-Mitgliedstaaten) so unterschiedlich sind. Das betrifft auch die Regelungen über die Erbschaftssteuer. In Spanien ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der autonomen Gemeinschaften geregelt. In der Praxis ergeben sich aufgrund der Bestimmungen der autonomen Gemeinschaften wesentlich niedrigere Steuern als aufgrund der  staatlichen Bestimmungen. Fällt die Schenkung oder Erbschaft nicht in die Zuständigkeit einer autonomen Gemeinschaft, gelten nur die staatlichen Vorschriften. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Erbschaft oder Schenkung im Ausland wohnt oder wenn es sich um Auslandsvermögen handelt. Dementsprechend sind die Steuern für Gebietsfremde oder für Auslandsvermögen höher. Nach Auffassung der Kommission verstößt dies gegen die Freizügigkeit und den freien Kapitalverkehr, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 45 und 63) gewährleistet sind.

CARLOS PRIETO CID – RECHTSANWALT

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INMOBILIENSKAUF OHNE RISIKOS

Bevor Sie ein Objeklt in Spanien kaufen, oder irgendwelchen Vertrag unterschreiben, wo das Erwerb eines Inmobiliens ausgemacht wird, müssen Sie damit rechnen, dass ohne die notwendigen Garantien diese Unterschift das bedeuten kann, dass Sie ein grosses Risiko eintreten. Die kosten der Beratung eines Rechtsanwalts sind winzig, wenn man diese Unkosten mit den riesigen Kosten vergleich, die man tragen muss, wenn ein gerichtliches Verfahren aufgrund einer juristischen Auseinandersetzung einzuleiten wäre. Die juristischen Auseinandersetzungen sind aber sehr einfach zu vermeiden, wenn man die richtige Beratung im Voraus erhalten hat.

Die Dienste eines Rechtsanwalts, bei einer Eigentumsübertragung, schliessen folgende Bereiche ein:

Vorherige Überprüfung des Eigentums:

- Registerdaten: Eigentum, Beschreibung, Belastungen und steuerliche

Belastungen

- Katasterdaten: Beschreibung, Katasterwert

- Steuerdaten des Gutes: Steuerschulden

- Städtebauliche Daten des Gutes: Bewertung, Planung, Belastungen,

Legalität des neuen Baus

- Daten der horizontalen Eigentumsordnung: Schulden, spezielle Steuern

und Abgaben

- Zustand des Baus: Einleitung und Begleitung bei der Erstellung des

entsprechenden Gutachterberichtes

- Immobilienwert: Einleitung und Begleitung bei der Erstellung des

Berichtes über die Wertermittlung

Regelung der Register-, Kataster-, Steuer- sowie der städtebaulichen Daten

Finanzierungs- und Steueranalyse des Vorhabens

Gesellschaftsgründungen und Anmeldung derselben beim Finanzamt

Anmeldung von natürlichen Personen beim Finanzamt

Betreuung bei der Durchführung einer Hypothekenfinanzierung

Vorbereitung und Legalisierung von Dokumenten

- Vorbereitung von Vollmachten

- Beantragen von Apostillen

- Anfordern von einfachen und vereidigten Übersetzungen

Verfassen/Überprüfung des privaten Kaufvertrages, des Optionskaufvertrages,

des Dienstleistungsvertrages, etc.

- Verfassen und Verhandlung

- Überprüfung

- Begleitung bei der Unterzeichnung des Vertrages oder Unterzeichnung

im Namen des Mandanten mittels Vollmacht

Verfassen/Überprüfung der entsprechenden Urkunde (bei Kauf, Hypothek,

Erbannahme, Bauvorhaben, etc.) in Zusammenarbeit mit dem Notar.

- Vorbereitung und Überprüfung der Dokumente, die zur Ausstellung der

Urkunde notwendig sind

- Verfassen des Entwurfes und Überprüfung des vom Notar auf der Basis

dieses Entwurfes erstellten Urkundentextes

- Begleitung bei der Unterzeichnung des Vertrages oder Unterzeichnung

im Namen des Mandanten mittels Vollmacht

Abwicklung der Steuererklärung und Steuerzahlung

Eintragung beim Grundbuch- und Katasteramt

Wechsel der Vertragspartei bei Verträgen mit Strom- und Wasseranbietern,

Telefongesellschaften, etc.

Betreuung bei Verhandlungen mit folgenden Personen/Einrichtungen:

- Verkäufer/Käufer

- Immobilienmakler

- Bauunternehmer

- Chefarchitekt und technischer Architekt

- Notar

- Registerbeamter

- Taxator

- Gutachter

- Bank/Sparkasse

- Versicherungsgesellschaft

- Immobilienverwaltung

- Finanzamt

- Rathaus und andere öffentliche Behörden

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